“Work-Life-Balance”-Richtlinie als Teil der modernen Arbeitswelt

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Mit der neuen “Work-Life-Balance”-Richtlinie sollen Beruf und Familie nun besser vereinbart werden können. Die Aufteilung der Karenzzeit auf beide Elternteile wird hiermit vorgesehen, um Gleichstellung von Frau und Mann zu fördern. Außerdem soll eine Pflegefreistellung auch außerhalb eines Verwandtschaftsverhältnis möglich sein.

Vorherige Woche wurde das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige, die auch als „Work-Life-Balance”-Richtlinie bekannt ist, als Initiativantrag im Parlament eingebracht. Der vorliegende Initiativantrag dient der Umsetzung einer EU-Richtlinie, die eine stärkere Einbindung von Vätern in die Betreuung von Kindern und pflegenden Angehörigen vorsieht. 

„Ich begrüße, dass es gelungen ist, das Gesetz zur Umsetzung der „Work-Life-Balance“-Richtlinie im Parlament einzubringen. In einer modernen Arbeitswelt, in der die Gleichstellung von Männern und Frauen selbstverständlich sein sollte, ist es ein wichtiges Signal, wenn wir Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf setzen. Mit der Umsetzung der „Work-Life-Balance“- Richtlinie wollen wir die partnerschaftliche Aufteilung von Betreuungspflichten fördern“, betont Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher. Es ist eine Ausschussbegutachtung geplant, um Stellungnahmen berücksichtigen zu können. 

Karenzzeit soll zwischen beiden Elternteilen aufgeteilt werden

Die Richtlinie sieht die Aufteilung der Karenzeit zwischen beiden Elternteilen vor. Die Dauer des Karenzanspruchs bleibt bis zum zweiten Lebensjahr des Kindes zwar gleich. Neu ist jedoch, dass zumindest zwei Monate der Karenzzeit, wenn 24 Monate in Anspruch genommen werden, für den anderen Elternteil vorbehalten sein müssen. Dadurch soll die Väterkarenz häufiger in Anspruch genommen und die partnerschaftliche Aufteilung der Betreuung gefördert werden. Auch aus finanzieller Sicht haben Eltern keine Kürzungen zu befürchten, da die Höhe des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes unabhängig von der Bezugsdauer gleichbleibt. Im Fall einer 12-monatigen Karenz ändert sich nichts. 

„Eine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Karenz gibt es für den anderen Elternteil natürlich nicht. Will man als Elternpaar allerdings die volle bisherige Karenzdauer bis zum zweiten Lebensjahr des Kindes ausschöpfen, sind zumindest zwei Monate für den anderen Teil vorbehalten. Wichtig ist in diesem Zusammenhang zu betonen, dass alleinerziehende Elternteile von dieser Regelung nicht betroffen sind und weiterhin Karenz bis zum zweiten Lebensjahr des Kindes im vollen Ausmaß in Anspruch nehmen können”, so Kocher weiter. 

Pflegefreistellung auch ohne Verwandtschaft möglich

Zudem werden auch für pflegende Angehörige erleichterte Rahmenbedingungen geschaffen. Der Personenkreis, der Pflegefreistellung in Anspruch nehmen kann, wird ausgeweitet. Bisher konnte Pflegefreistellung nur für die Betreuung von nahen Angehörigen im gemeinsamen Haushalt genutzt werden. Ab Inkrafttreten des Gesetzes muss kein Verwandtschaftsverhältnis mehr vorliegen um die Pflegefreistellung in Anspruch nehmen zu können. 

Beruf und Familie soll besser vereinbart werden können

„Im Sinne der Gleichstellung von Frau und Mann sowie einer modernen Familienpolitik ist es besonders wichtig, Männer bei der Väterbeteiligung früh einzubeziehen. Aus diesem Grund machen wir es attraktiver und leichter den Papamonat zu nehmen, indem wir Hürden abbauen und die doppelte Bezahlung einführen. Außerdem wird der Diskriminierungsschutz im Gleichbehandlungsgesetz erweitert und kann so auch von Eltern und pflegenden Angehörigen leichter in Anspruch genommen werden. Das ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Rechte von Eltern am Arbeitsplatz sowie zur faireren Teilung der Sorge- und Kinderbetreuungsarbeit im gemeinsamen Familienleben. Davon profitieren sowohl Männer als auch Frauen“, sagt Sigi Maurer, Klubobfrau der Grünen. 

Eine weitere wichtige Maßnahme, ist die Verdoppelung des Familienbonus von 740 Euro im Monat auf fast 1.500 Euro im Monat. 

„Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern ist ein zentrales Anliegen. Um mehr Vätern die Familienzeit zu ermöglichen, verdoppeln wir den Familienzeitbonus während des Papamonats von 740 Euro auf über 1.480 Euro pro Monat. Mit dieser weiteren Maßnahme wollen wir gemeinsame Familienzeit und die Väterbeteiligung stärken“, ergänzt Familienministerin Susanne Raab.

(pi)

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