Optimierungspotenzial bei österreichischer Nachhaltigkeitsberichterstattung

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Seit dem Geschäftsjahr 2024 sind große Unternehmen in der EU verpflichtet, über Nachhaltigkeitsaspekte zu berichten. In Österreich setzen viele Unternehmen die Vorgaben der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) bereits freiwillig um. Eine aktuelle Analyse zeigt jedoch, dass die Berichte oft Mängel in Qualität, Struktur und Transparenz aufweisen, sodass positive Effekte teils überzeichnet dargestellt werden und die Lesbarkeit stark eingeschränkt ist. Eine zeitnahe Optimierung der Berichterstattung bleibt daher unerlässlich.

Seit dem Geschäftsjahr 2024 sind große Unternehmen EU-weit verpflichtet, nach dem Regelwerk der Corporate Sustainability Reporting Directive über Nachhaltigkeitsaspekte zu berichten. In Österreich steht die Implementierung der CSRD zwar noch aus, ein überwiegender Teil der betroffenen Unternehmen setzt die Vorgaben aber bereits auf freiwilliger Basis um. Das ist zwar grundsätzlich begrüßenswert, ein genauerer Blick auf die Berichte verdeutlicht jedoch einiges an Optimierungspotenzial. Das zeigt eine aktuelle Analyse von Deloitte Österreich von insgesamt 46 Nachhaltigkeitserklärungen österreichischer Unternehmen. So entsprechen etwa viele der in den Berichten als positiv beschriebenen Auswirkungen für Umwelt und Gesellschaft nicht der Realität.
 
„Tatsächlich bringen nur 40 Prozent der angeführten positiven Auswirkungen auch reale Verbesserungen. Viel zu oft sind sie lediglich Reaktionen auf zuvor verursachte negative Effekte. Mit dieser verfälschten Darstellung des eigenen Schaffens riskieren die Unternehmen ernsthafte Greenwashing-Vorwürfe. Es braucht dringend eine klarere Abgrenzung zwischen echten positiven Auswirkungen und Maßnahmen zur Verringerung negativer Effekte“, betont Alfred Ripka, Partner und ESG-Experte bei Deloitte Österreich. 
 

Mangelnde Qualität durch unsaubere Umsetzung

Verbesserungspotenzial besteht auch bei der generellen Berichtsqualität: Rund die Hälfte der Berichte weist bei den Angaben zu Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen Defizite auf. Die häufigsten Mängel sind unvollständige Angaben (36 Prozent), unklare Informationen (26 Prozent) und schwer auffindbare Inhalte (13 Prozent) – und das, obwohl es sich hierbei nicht um komplexe themenspezifische Nachhaltigkeitszusammenhänge handelt, sondern um rein beschreibende Elemente der Unternehmens-Governance
 
„Es ist davon auszugehen, dass die bestehenden Mängel nicht etwa aus fehlenden oder schwer bereitzustellenden Informationen resultieren, sondern vor allem einer unsauberen Umsetzung der Offenlegungsanforderungen geschuldet sind. Die gute Nachricht: Seitens des Normgebers wird hier gerade noch einmal nachgebessert. Es ist zu hoffen, dass die Anforderungen dadurch leichter verständlich werden und sich die Qualität der Berichte so insgesamt hebt“, meint Alfred Ripka.

Fehlende Zusammenhänge erschweren Verständlichkeit

Auffällig ist auch die komplizierte Struktur, nach der die Berichte aufgebaut sind. Dadurch wird die Erfassung von Zusammenhängen zwischen wesentlichen Auswirkungen, Chancen und Risiken (IROs), Managementkonzepten, Maßnahmen und Zielen enorm erschwert. Das wirkt sich negativ auf die Lesbarkeit und allgemeine Übersichtlichkeit der Berichte aus. Zudem zeigt sich, dass die Berichte österreichischer Unternehmen eine signifikant höhere Seitenzahl aufweisen als der europäische Durchschnitt. „Für eine bessere Lesbarkeit gilt es Nachhaltigkeitszusammenhänge mehr herauszuarbeiten und übersichtlicher zu gestalten. Empfehlenswert ist beispielsweise IROs und betreffende Konzepte, Maßnahmen sowie Ziele je Aspekt an einen Platz im Bericht zu stellen“, ergänzt der Experte. 
 
Auch wenn die bestehen Berichtsfristen und -pflichten durch die von der Europäischen Kommission veröffentlichten Omnibus-Pakete verschoben werden, bleiben die grundlegenden Anforderungen bestehen. Eine zeitnahe Optimierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung bleibt damit unerlässlich. „Unternehmen sichern sich so nicht nur Wettbewerbsvorteile, sondern verhindern auch Sanktionen. Immerhin sollen die Zwangsstrafen für Verstöße gegen die CSRD künftig bis zu 5 Prozent der jährlichen Umsatzerlöses betragen“, untermauert Alfred Ripka abschließend die Dringlichkeit der Thematik.

(pi)

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