Österreich fehlt es noch immer an der Strompreiskompensation gemäß der EU-Emissionshandelsrichtlinie. Maßnahmen müssen zumindest für 2022 und 2023 umgesetzt werden.
Österreich hat die Strompreiskompensation gemäß EU-Emissionshandelsrichtlinie noch immer nicht umgesetzt – im Gegensatz zu zahlreichen anderen europäischen Ländern. „Am 1. Mai sollten wir daran denken, wie wir Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz unter einen Hut bringen, damit es auch künftig Arbeit und Wertschöpfung in Österreich gibt“, so oecolution-Geschäftsführerin Elisabeth Zehetner anlässlich des morgigen Tags der Arbeit. Um Wettbewerbsnachteile der energieintensiven Industrie im internationalen Standortvergleich abzufedern, könnten diese Kosten entsprechend der “Emission Trading System”-Richtlinie (ETS) der EU teilweise rückerstattet werden. Ziel dieser Regelung ist es, die Verlagerung der energieintensiven Produktion (und der damit einhergehenden CO2-Emissionen) in Länder außerhalb des EU-Emissionshandelssystems zu verhindern.
Empfehlung für Erlass von finanziellen Maßnahmen im Einklang mit dem EU-Beihilfenrecht
Die EU-Emissionshandelsrichtlinie empfiehlt den Mitgliedsstaaten sogar, finanzielle Maßnahmen zugunsten von bestimmten Sektoren im Einklang mit dem EU-Beihilfenrecht zu erlassen. Zahlreiche Mitgliedsstaaten (darunter Deutschland, Frankreich, Italien, Niederlande, Polen, Spanien, die Slowakei und die Tschechische Republik) setzen dieses Instrument teils bereits seit 2013 ein und schufen sich einen Wettbewerbsvorteil durch Auszahlungen, zuletzt alleine im Jahr 2021 von rund 2,4 Mrd. EUR. „Auch unser größter Handelspartner Deutschland nutzt die Strompreiskompensation bereits seit langem zugunsten seiner Industrie, und das genehmigte Volumen beträgt unfassbare 27,5 Mrd EUR bis 2030. Damit ist wohl klar, dass bei uns der Hut brennt,“ fordert Zehetner die Grünen auf, ihre Blockadehaltung zu beenden. Denn wie man hinter den Kulissen hört, will der grüne Regierungspartner hier ein Junktim mit dem Erneuerbaren-Wärme-Gesetz, das aber leider noch nicht konsensfähig für eine Zweidrittel-Mehrheit ist. „So ein unmoralischer Abtausch schwächt Österreichs Industrie“, so Zehetner.
Maßnahmen müssen zumindest für 2022 und 2023 umgesetzt werden
Betroffen sind die Beschäftigen der Papierindustrie, die chemische Industrie sowie die Erzeugung von Eisen, Stahl und Nichteisen-Metallen. „Der Gesetzestext ist längst fertig. Die Maßnahme muss jetzt zumindest einmal für 2022 und 2023 umgesetzt werden. Sollte die Beschlussfassung Anfang Mai und eine entsprechend rasche Notifizierung von Gesetz und Förderrichtlinie in Österreich nicht gelingen, dann ist der Zug wohl endgültig abgefahren“, weist Zehetner auf die Dringlichkeit hin, denn laut EU-Vorgaben hat die Auszahlung der Förderungen für 2022 bis 31.12.2023 zu erfolgen.
(pi)