EU-Lieferkettengesetz und dessen Auswirkungen auf Unternehmen

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Das beschlossene EU-Lieferkettengesetz bringt zahlreiche Unsicherheiten für Unternehmen mit sich. Die Wirtschaftkammer ist der Meinung, dass das Gesetz noch besser ausgereift werden sollte.

Das Europäische Parlament hat am 1. Juni im Plenum über den Vorschlag für ein EU-Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence-Richtlinie) abgestimmt und diesen mehrheitlich angenommen. Aus Sicht der Wirtschaft kann dabei das letzte Wort noch nicht gesprochen sein. 

Staatliche Aufgaben können nicht Unternehmen übergeben werden

„Die österreichischen Unternehmen und die Wirtschaftskammer unterstützen das Vorhaben, dem nachhaltigen und sozial verantwortungsvollen Wirtschaften, wie es in Europa seit jeher praktiziert wird, zu globaler Geltung zu verhelfen. Das darf allerdings nicht zum Bumerang für den Wirtschaftsstandort Europa werden. Staatliche Hoheitsaufgaben können nicht einfach auf die Unternehmen abgewälzt werden“, sagt Karlheinz Kopf, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). 

EU-Lieferkettengesetz bezieht sich auf internationale Abkommen, deren Adressaten Staaten sind

Tatsächlich bezieht sich der Entwurf für das EU-Lieferkettengesetz auf internationale Abkommen, deren Adressaten Staaten sind. Die Übertragung dieser unbestimmten Regelungen auf Unternehmen wäre höchst problematisch. Der Entwurf bedarf deshalb in den Trilogverhandlungen, die nächste Woche starten sollen, einer eingehenden Überarbeitung. „Wir appellieren insbesondere an die verhandelnden Mitgliedstaaten im Rat, sich für einen praktikablen und verhältnismäßigen Rechtsrahmen einzusetzen. Die EU muss als zukunftsfähiger und wirtschaftsfreundlicher Standort erhalten bleiben“, fordert Kopf. 

Risikobasierter Ansatz

Im Richtlinienentwurf des Europäischen Parlaments konnten zwar einige Verbesserungen erreicht werden. So ist ein risikobasierter Ansatz umgesetzt: Demnach dürfen Unternehmen die Wahrscheinlichkeit von Verfehlungen in ihren Lieferketten abwägen und entsprechende Kontrollschwerpunkte setzen. Der Entwurf ist nun besser mit anderen EU-Vorgaben zur nachhaltigen Unternehmensführung abgestimmt.

Sorgfaltspflichten ausgeweitet

Allerdings gab es auch Verschärfungen, welche die Wirtschaftstreibenden schwer belasten würden. So wurde der Umfang der Sorgfaltspflichten sogar noch ausgeweitet, kritisiert Kopf: „Dabei ist völlig klar, dass Betriebe nur im unmittelbaren Wirkungsbereich ihres Unternehmens Einfluss ausüben können. Die Sorgfaltspflichten können sich keinesfalls auf globale Wertschöpfungsketten erstrecken. Das wäre weltfremd und würde die Betriebe bürokratisch überfrachten.“ Wie die Praxis zeigt, werden solche Anforderungen in den Liefernetzwerken zudem weitergereicht: Das wäre für Zulieferer großer Unternehmen, unter denen sich in Österreich besonders viele KMU befinden, enorm belastend. 

Praxisorientierte Lösungen gefragt

Nachbesserungsbedarf gibt es auch beim Kreis der betroffenen Unternehmen, der Haftung von Geschäftsführer und beim Strafrahmen. „Wir setzen auf eine praxistaugliche Lösung mit Augenmaß, die gleiche Wettbewerbsbedingungen und Rechtssicherheit bietet und die EU als Wirtschaftsstandort absichert“, so Kopf abschließend. 

(pi)

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