Die unterschiedlichen Genehmigungsvorgaben für PV-Anlagen in den österreichischen Bundesländern führen zu Unmut in der Branche und verdeutlichen den Bedarf an einheitlichen Regelungen. Besonders der Ausbau von Freiflächenprojekten leidet unter bürokratischen Hürden, was durch das geplante Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) verbessert werden soll, um die Genehmigungsverfahren zu vereinheitlichen und effizienter zu gestalten.
Neun Länder – neun unterschiedliche Gesetzgebungen: Von Bauordnungen über den Naturschutz bis hin zum Elektrizitätsrecht. Während eine PV-Anlage etwa in Salzburg immer genehmigungsfrei ist, sofern sie von einem Fachunternehmen installiert wurde, ist eine PV-Anlage im Nachbarland Tirol bereits ab 50 kW anzeige- und ab 250 kW sogar genehmigungspflichtig. Anderes Beispiel: Während eine PV-Anlage in Niederösterreich laut Bauordnung genehmigungsfrei ist, muss für dieselbe Anlage 100 Meter weiter über der Landesgrenze im Burgenland bereits ab 20 kW um Genehmigung durch den Bürgermeister angesucht werden.
Die Beispiele verdeutlichen den dringenden Handlungsbedarf nach einer einheitlichen Regelung, die im EABG geschaffen werden muss. „Dass dieses wichtige Gesetz, zuletzt durch die Landesvertreter, auf die lange Bank geschoben wurde, ist für die Branche völlig unverständlich – besonders vor dem Hintergrund der aktuellen EU-Vorgaben, die einen beschleunigten Erneuerbaren-Ausbau verlangen
“, betont Vera Immitzer, Geschäftsführerin von PV Austria.
Bürokratie als Herausforderung
Auch in der jüngst durchgeführten Mitgliederbefragung von PV Austria wird die überbordende Bürokratie (neben Problemen mit dem Netzzugang und dem Fachkräftemangel) unter den Top 3 der aktuellen Herausforderungen genannt. Besonders im Freiflächenausbau scheitern viele Projekte an mühsamen Genehmigungsanforderungen und der Widmungsfrage. Erst vier von neun Bundesländern haben derzeit Flächen für den PV-Ausbau ausgewiesen – teilweise aber sehr mangelhaft, wie ein PV Austria Freiflächen-Check in Niederösterreich Anfang Februar aufzeigte.
Auch hier würde das EABG die Bundesländer zur Energieraumplanung verpflichten und für einheitliche und effizientere Genehmigungsabläufe sorgen. Die EU-Kommission legte erst kürzlich einen Leitfaden vor, in dem besonders Bundesländer in ihrer Pflicht zur Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energieprojekte unterstützt werden.
(pi)