Betriebliche Gesundheitsförderung: Ein Gewinn für alle

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Betriebliche Gesundheitsförderung gewinnt in Österreich zunehmend an Bedeutung. Das bringt nicht nur für den Arbeitnehmer sondern auch für den Arbeitgeber zahlreiche Vorteile mit sich. Experten nennen in diesem Zusammenhang die Stärkung der Mitarbeitergesundheit und das verbesserte Wohlbefinden am Arbeitsplatz.

Während der Arbeitnehmerschutz in Österreich gesetzlich verankert ist und verpflichtend umgesetzt werden muss, so ist die betriebliche Gesundheitsförderung eine freiwillige Leistung eines Arbeitgebers. Es geht darum Mitarbeiter dabei zu unterstützen, ihre mentale und körperliche Gesundheit zu stärken, Potenziale zu erkennen und ihr Wohlbefinden am Arbeitsplatz zu verbessern. Betriebliche Gesundheitsförderung ist ein wesentlicher Bestandteil des Gesundheitsmanagements in Unternehmen und wird ein immer wichtigerer Faktor, wenn es um das Halten und Anziehen von engagierten Mitarbeitern geht. Denn das Bewusstsein von Arbeitnehmernfür das Thema Gesundheit hat sich massiv geschärft.

Win-Win für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Lydia Meidlinger, Expertin für rechtliche Fragestellungen und psychosoziale Beratungen, begleitet Unternehmen bei der Einführung von gesundheitsfördernden Maßnahmen im Betrieb. Sie erklärt: „Wenn man sich überlegt, wieviel Fitnesscenter, psychosoziale Beratung und Co. kosten, so sind solche Leistungen ein riesiger Benefit den Beschäftigte von ihrem Arbeitgeber bekommen können. Auf der anderen Seite profitieren Unternehmen von einer gesünderen Belegschaft und davon attraktiver als Arbeitgeber zu sein. Und wenn man es richtig macht, dann lohnt sich das Investment auch in steuerlicher Hinsicht. Dazu zählt beispielsweise darauf zu schauen, dass die Maßnahmen zielgerichtet und wirkungsorientiert sind. Ebenso müssen sie von qualifizierten Anbietern erbracht werden. Diese grantieren im Übrigen auch, dass das Investment zu einem Win-Win für alle Beteiligten wird.

Betriebliche Gesundheitsförderung macht Mitarbeiter also nicht nur fitter und den Arbeitgeber attraktiver, sondern hat auch große finanzielle Vorteile.
Massnahmen der Gesundheitsprävention beziehungsweise Gesundheitsförderung, die ein Arbeitgeber allen Dienstnehmern zur Verfügung stellt, gelten einkommensteuerrechtlich als freiwillige Sozialleistung ) und sind für den Arbeitgeber als Betriebsausgabe absetzbar. Aus der Sicht des Mitarbeiters liegt kein Sachbezug vor und die Services sind von der Sozialversicherung befreit.

Betriebliche Gesundheit setzt sich aus Gesundheitsförderung und Prävention zusammen

Betriebliche Gesundheit umfasst Gesundheitsförderung und Prävention und hat vier Handlungsfelder: Psychische Gesundheit, Ernährung, Bewegung, Sucht. Alle Maßnahmen müssen daher auch in eines dieser vier Handlungsfelder eingeordnet werden können. Die Maßnahmen und Kurse können dann entweder im Betrieb oder in von Ihnen angemieteten Räumlichkeiten stattfinden. Dazu zählt zum Beispiel die im Haus angebotene Yogaklasse oder auch externe psychologische Beratung in Form von Employee Assistance Programmen. Aber Achtung: Barleistungen wie beispielsweise eine Jahreskarte im Fitnesscenter werden nicht steuerfrei behandelt. Seit 2002 können – neben dem Arbeitsmediziner – unter gewissen Voraussetzungen auch sonstige Fachleute bis zu 25 Prozent in die Gesamtpräventionszeit eingerechnet werden.

(pi)

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