IFWK: Entwarnung bei neuer EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung
„EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung“ verpflichtet Unternehmen, Nachhaltigkeitsberichte im Lagebericht zu veröffentlichen, was zusätzlichen bürokratischen Aufwand und mehr Verantwortung für Geschäftsführung, Aufsichtsrat und Unternehmenskommunikation mit sich bringt. Das Internationale Forum für Wirtschaftskommunikation (IFWK) diskutierte Grundlagen des Reportings, Prüfungserfahrungen und geeignete Software-Unterstützung.