Neues Emissionshandelssystem für Gebäude ab 2027 mit Berichtspflichten ab 2024

Das EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) ist ein Markt auf der Basis klarer CO₂ Emissionsgrenzen, der den Handel von Emissionszertifikaten für energieintensive Industrien und den Sektor der Stromerzeugung ermöglicht. Dieses System gilt als eines der zentralen Instrumente der Europäischen Union zur Reduzierung von Emissionen. Seit seiner Einführung im Jahr 2005 hat das EU-ETS dazu beigetragen, die Emissionen in der EU um beeindruckende 41 % zu senken.

Ab 2027 neues Emissionshandelssystem für Gebäude

Obwohl seitens der EU immer wieder kommuniziert, fanden sich doch recht wenige Berichte in Medien, was dazu führt, dass derzeit Immobilienbesitzer und -bewohner davon überrascht werden, für ihre Immobilie ab 2027 Emissionszertifikate in einem neu zu schaffenden Emissionsmarkt erwerben zu müssen (den es noch nicht gibt, was die Kosteneinschätzung verunmöglicht). Das trifft Immobilieneigner und -bewohner gleichermaßen. Kosten für die Zertifikate werden schließlich naturgemäß den Mietern angelastet, wenn Objekte vermietet sind. Das neue Emissionshandelssystem (das ETS 2) wird auch für Straßenverkehr und weitere Sektoren gelten.

Berichtspflichten ab 2024

Nach einer dreijährigen Vorbereitungsphase soll der EU-ETS 2 im Jahr 2027 starten. Die Berichtspflichten sollen ab 2024 gelten. Der Start von ETS 2 kann einmalig auf 2028 verschoben werden, sollten die Gas- und Ölpreise auf einem hohen Niveau sein.

Wie funktioniert das Emissionshandelssystem (für Gebäude)?

Im Rahmen des Emissionshandelssystems (ETS) wird ein CO₂ Preis bestimmt. Alle Einrichtungen und Organisationen, die unter das EHS fallen, ab 2027 also auch Immobilieneigentümer, müssen für ihre Immobilie dann jährlich entsprechend Emissionszertifikate kaufen. Jedes Jahr wird die Anzahl der verfügbaren Zertifikate gesenkt, womit erreicht werden soll, dass in Klimaschutz und CO₂ Reduktion investiert wird.

Fit for 55 ist kein Fitness-Programm im herkömmlichen Sinne

Das Klimaziel der EU, die Emissionen in der EU bis 2030 um mindestens 55 % zu senken, werden mit dem europäischen Klimagesetz zu einer rechtlichen Verpflichtung. Die EU-Mitgliedsstaaten arbeiten derzeit an neuen Rechtsvorschriften, um dieses Ziel zu erreichen. Dies gilt als Meilenstein auf dem Weg, die EU bis 2050 klimaneutral zu machen.

In den neuen Vorschriften ist in Bezug auf den Anteil erneuerbarer Energieträger bei Gebäuden für 2030 ein indikatives Ziel von mindestens 49 % vorgegeben.

Nationale rechtliche Umsetzung

Die nationale verwaltungsrechtliche Umsetzung soll über eine Novelle des Emissionszertifikategesetzes (EZG) gesetzlich verankert werden. Diese Novelle soll bis 31. Dezember 2023 in nationales Recht umgesetzt werden. Berichtspflichten gelten ab 2024. Die Zuteilung von Emissionszertifikaten erfolgt ab 2026. Vorab scheinen die auf Immobilieneigentümer zukommenden Kosten daher nicht einschätzbar.


Quellen:

https://www.bmk.gv.at/themen/klima_umwelt/klimaschutz/eu_emissionshandel/aktuelle_entwicklung.html#gebaeude-strassenverkehr-und-weitere-sektoren-ets-2–0-2

https://www.consilium.europa.eu/de/policies/green-deal/fit-for-55-the-eu-plan-for-a-green-transition/

https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2023/10/09/renewable-energy-council-adopts-new-rules/

https://www.consilium.europa.eu/de/infographics/fit-for-55-eu-emissions-trading-system/

https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11850/publikationen/factsheet_einfuehrung_eines_emissionshandelssystems.pdf

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