Ein wahrer Knalleffekt: Die Bundeswettbewerbsbehörde richtet eine möglicherweise milliardenschwere Geldbußen-Drohung gegen den Braukonzern Heineken und dessen österreichische Tochter Brau Union wegen marktverzerrender Aktivitäten. Die marktbeherrschende Stellung im Biermarkt soll das Unternehmen mit unrechtmäßigen Methoden “zementiert” haben, wie es in der Begründung heißt.
Der Vorwurf: Missbrauch der Marktmacht
Der konkrete Vorwurf lautet: Missbrauch der Marktmacht. Die Ermittlungen der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) zeigen, dass Heineken Österreich Händler zum Markenzwang verpflichtet haben soll. Händlern sei oft ein Verbot auferlegt worden, die Produkte der Konkurrenz anzubieten. Konkurrenzprodukte verschwanden dadurch aus den Regalen. Händler, die eine solche Einschränkung ihres Angebotes nicht akzeptierten, wurden mit Vertragskündigung bedroht. Eine ganze Serie an weiteren, zur Wettbewerbsverzerrung geeignete Maßnahmen sollen eingesetzt worden sein, so die BWB. Die Ermittlungen der BWB dauerten zwei Jahre, darunter war auch eine Hausdurchsuchung in der Konzernzentrale.
Strafzahlung in Milliardenhöhe möglich
Der 260 Seiten starke Antrag auf Bußgeld liegt nun beim Kartellgericht. Bis zu 10 Prozent des Konzernumsatzes drohen als Strafzahlung. Das Kartellgericht stimmt Entscheidungen über die Höhe von Geldbußen auch auf die wirtschaftliche Situation des betroffenen Konzerns ab. Die marktbeherrschende Stellung und wirtschaftliche Position des Heineken-Konzerns wird dabei wohl nicht zu einem Abschlag auf Strafzahlungen führen. Für eine solche Strafzahlung haftet die Konzernmutter Heineken zusammen mit der österreichischen Tochter Brau Union, so die Kartellrechtsexpertin Victoria Robinson im Interview im Ö1 Journal. Zur Einordnung: Der Umsatz von Heineken machte im vergangen Jahr EUR 36 Milliarden aus. Der Marktanteil von Heineken in Österreich liegt derzeit bei ca. 60 Prozent.
Woher kam der Anstoß für die Ermittlungen?
Die Chefin der BWB, Natalie Harsdorf-Borsch, erklärte dazu im Ö1 Journal Interview, dass anonyme Hinweise eingegangen wären. Offizielle Anzeigen würden oft aus Angst und Vorsicht nicht erstattet. Die BWB würde aus solchen anonymen Hinweisen oft gute Einblicke und Aufschlüsse darüber erhalten, was auf den Märkten los sei, so Harsdorf.
Wie sich Wettbewerbsverzerrung auswirkt
Wettbewerbsverzerrung wirkt vielfältig: Auf Konkurrenzunternehmen, auf Konsumenten und auf den Handel und die Gastronomie, die in ihren geschäftlichen Entscheidungen eingeschränkt werden.
Verringerter Wettbewerb bewirkt eine Verringerung des Sortiments, und geht zumeist auch mit Preiserhöhungen einher, Auswahl und Qualität leiden ebenfalls. Harsdorf spricht im Interview auch von der Gefahr einer Monopolisierung, wenn in manchen Gegenden durch wettbewerbsverzerrende Maßnahmen der regionale Marktanteil von Heineken in Österreich bei 80 Prozent liegt.
Die nächsten Schritte
Die Anschuldigungen zur Wettbewerbsverzerrung konnten seitens Heineken Österreich nicht entkräftet werden. Die BWB hat diesen Fall deshalb nun vor Gericht gebracht.